Deutsche Minderheiten in der Zwischenkriegszeit

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Deutsche Minderheiten in der Zwischenkriegszeit
Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 093/09, 31 Seiten
Abschluss der Arbeit: 31.07.2009
Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik

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Zusammenfassung


Die Geschichte der deutschen Minderheiten in der Zwischenkriegszeit ist unzureichend erforscht. Zur Lage bestimmter Minoritäten existieren keine neueren Untersuchungen und selbst dort, wo die historische Wissenschaft – wie etwa im Falle der ostmitteleuropäischen Staaten – sich diesem Gegenstand vergleichsweise intensiv gewidmet hat, wird man die Forschungslage nicht als gut bezeichnen können, da die nationalsozialistische Barbarei sowie die Vertreibung der Deutschen zu einer weitgehenden Emotionalisierung der Debatte geführt haben und eine sich auf die einschlägigen Archivalien stützende Forschung erst nach 1989 einsetzen konnte.
… setzte in Polen – nicht zuletzt in Reaktion auf die preußische Polenpolitik – schon früh eine repressive Minderheitenpolitik ein. Zwischen 1919 und 1921 kam es in Posen und den an Polen gefallenen Teilen Westpreußens zu einem – obgleich nicht durch staatliche Maßnahmen provozierten, wohl aber vom polnischen Staat begrüßten – Exodus der Deutschen, der den Umfang der Minderheit dramatisch zurückgehen ließ. Die Lage der deutschen Minderheit verbesserte sich auch nicht, als im Mai 1926 Marshall Józef Piłsudski putschte und Polen von einer parlamentarischen Demokratie in ein autoritäres Regime überführte. Entgegen der ursprünglich von der deutschen Minderheit gehegten Hoffnung, verschärfte sich in der Ära Piłsudski die polnische Nationalitätenpolitik: Polen ging nach dem Urteil des Bonner Historikers Albert Kotowski nunmehr von einer „planlosen“ zu einer „planmäßigen Entdeutschung“ seiner westlichen Landteile über, in deren Zuge insbesondere durch einen Wandel der Bodenbesitzverhältnisse versucht wurde, den Revisionsansprüchen des Deutschen Reiches die Grundlage zu entziehen. …

Schulpolitik

Der am 28. Juni 1919 geschlossene Minderheitenschutzvertrag verpflichtete Polen, im ehemals preußischen Territorium überall dort deutschsprachige Volksschulen zu unterhalten, wo „in beträchtlichem Verhältnis“ eine deutsche Minderheit lebte. Hinsichtlich der weiterführenden Schulen sah der Minderheitenschutzvertrag keine Regelung vor.
Der Architekt der Minderheitenschulpolitk war Stanislaw Grabski, der im Zeitraum der Jahre 1923 bis 1925 dem polnischen Kabinett als Kultusminister angehörte. Seiner Schulgesetzgebung unterlag das Ziel, das polnische Schulwesen in ein Instrument zur allmählichen Assimilation der Minderheiten zu wandeln. So tat die polnische Regierung alles, um polnische Lehrer an den Minderheitenschulen anzustellen und die Zahl der deutschen Schulen zu verringern. …

Quelltext:
bundestag.de/resource/blob/411708/72a5544c10ee7ae5f13d3aee9badbb80/WD-1-093-09-pdf.pdf

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