Das Schicksal der deutschen Volksgruppe in Ostoberschlesien in den Jahren 1922-1939

Ein Auszug aus dem Buch von Frank Keitsch

Aus dem Buchumschlag
Teil 1:

Die von den Siegermächten des 1. Weltkrieges im Zuge des Versuchs einer politischen Neuordnung Ostmitteleuropas auf nationalstaatlicher Basis gemäß den Ergebnissen der Volksabstimmung vom 20. März 1921 dekretierte Teilung Oberschlesiens zerschnitt das in Jahrhunderten gewachsene Industriegebiet und hinterließ aufgrund der gemischtsprachlich-nationalen Verhältnisse in dem beim Deutschen Reich verbliebenen Westoberschlesien eine beträchtliche polnische, in dem an Polen abgetretenen Ostoberschlesien eine zahlenmäßig starke deutsche Volksgruppe.

Zum Schutz der beiderseitigen Minderheiten vor Schikanen der jeweiligen Mehrheitsvölker schlossen das Deutsche Reich und Polen auf Anordnung der Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921- vor nunmehr sechzig Jahren – am 15. Mai 1922 das deutsch-polnische Abkommen über Oberschlesien, nachdem sich Polen seinerseits als Voraussetzung der Einverleibung Ostoberschlesiens zugleich mit der Unterzeichnung des Versailler Friedensvertrages im Minderheitenschutzvertrag vom 28. Juni 19 19 hatte verpflichten müssen, der ihm zufallenden deutschen Volksgruppe die gleichen Rechte wie der eigenen Bevölkerung zu gewähren.

Während die Minderheitenfrage in Westoberschlesien bald einer befriedigenden Regelung zugeführt werden konnte, sah sich die deutsche Volksgruppe in Ostoberschlesien während der fünfzehnjährigen Geltungsdauer des unter dem Schutz des Völkerbunds stehenden und von einer internationalen Kommission überwachten Genfer Abkommens und auch nach dessen Ersatz durch die bilaterale deutsch-polnische Minderheitenerklärung vom 5. November 1937 bis zum Ausbruch des 2. Weltkrieges in ständige, schwere Auseinandersetzungen mit den polnischen Behörden verwickelt, da die Zentralregierung und insbesondere der seit 1926 amtierende schlesische Woiwode Grazynski jedwede internationale Regelung der Minderheitenfrage als Eingriff in die polnische staatliche Souveränität betrachteten und unter immer neuer Mißachtung der eingegangenen Verpflichtungen von Anfang an mit allen Mitteln die deutsche Volksgruppe in Ostoberschlesien auf allen Lebensgebieten in ihren vertraglich zugesicherten Rechten zu beschneiden suchten.

Teil 2:

Die polnische Minderheitenpolitik gegenüber der deutschen Volksgruppe in Ostoberschlesien war während der gesamten Zwischenkriegszeit durch das Ziel charakterisiert, durch planmäßigen Entzug oder Einschränkung der Lebensgrundlage das wirtschaftliche und kulturelle Fundament der deutschen Volksgruppe zu erschüttern und damit möglichst viele Deutsche aus der nun polnischen, wirtschaftlich besonders wertvollen Industrieprovinz zu verdrängen bzw. die nicht zu verdrängenden, aber an ihrem Deutschtum festhaltender Deutschen zu assimilieren und im polnischer Volkstum aufgehen zu lassen.

Die vorliegende Studie versucht, ausgehend vor den rechtlichen Grundlagen des Minderheitenschutzes in Ostoberschlesien, das Schicksal der nach Ende des 1. Weltkrieges an Polen gefallener deutschen Volksgruppe und damit ein nicht bewältigtes Kapitel der Zwischenkriegsgeschichte in den Beziehungen zwischen Deutschland und Polen nachzuzeichnen. Sie schildert die zahlreicher Schikanen und Unterdrückungsmaßnahmen der polnischen Regierung in praktisch allen Lebensbereichen und den verzweifelten Kampf der deutscher Volksgruppe um ihr Recht und Überleben und sucht aufzuzeigen, daß selbst aufgrund genauester

vertraglicher Regelungen ein gedeihliches Zusammenleben zwischen polnischer Mehrheit und deutscher Minderheit trotz aller Bemühungen der deutschen Volksgruppe um eine loyale Zusammenarbeit mit dem polnischen Staatsvolk nicht erreich werden konnte, da sich die polnische Politik auch bis zum Ausbruch des 2. Weltkrieges weigerte, der deutschen Volksgruppe die Möglichkeit zu geben aufbauwilliges Element im Staat und Brückenschläger in den zwischenstaatlichen Beziehungen zu sein.

Uber den Autor:

Dr. Frank Keitsch ist Dozent für Pädagogische Anthropologie an der Führungsakademie der Bundeswehr Hamburg und veröffentlichte u.a. „Die sprachlichen Verhältnisse im oberschlesischen Teil der Woiwodschaft Schlesien und das deutsche Minderheitsschulwesen in der Zwischenkriegszeit (15. Juli bis 1. Sept. 1939)“, Ratingen-Hösel 1977

Inhaltsverzeichnis

-Vorwort
-Inhaltsverzeichnis
-Einleitung
-Das Wesen der nationalen Minderheit bzw Volksgruppe
-Der Minderheitenschutz in Ostoberschlesien aufgrund des Minderheitenschutzvertrages vom 28. Juni 1919 und des Deutsch-Polnischen Abkommens über Oberschlesien vom 15. Mai 1922
-Die Zahl der Deutschen in Ostoberschlesien
-Voraussetzungen, Ergebnis und Folgen der Volksabstimmung in Oberschlesien vom 20. März 1921
-Die wirtschaftlichen Folgen der Teilung Oberschlesiens. Grundlagen und Entwicklung von Industrie, Handwerk und Handel
-Die Landwirtschaft in Ostoberschlesien
-Die deutschen Parteien in Ostoberschlesien
-Deutsche Vertretung im Polnischen Sejm und Senat
-Deutsche Vertretung im Schlesischen Sejm
-Zeitungen und Zeitschriften der deutschen Volksgruppe
-Kulturarbeit und Vereinswesen der deutschen Volksgruppe
-Die evangelische Kirche in Ostoberschlesien
-Die katholische Kirche in Ostoberschlesien
-Das deutsche Minderheitsschulwesen in Ostoberschlesien, die öffentlichen deutschen Schulen
-Die Privatschulen der deutschen Volksgruppe.:
-Die höheren Schulen der deutschen Volksgruppe.
-Das Problem der Lehrkräfte an den deutschen Minderheitsschulen
-Erschwerungen und Behinderungen der Arbeit der Minderheitsschulen
-Ausgewählte Beispiele der Rechtsprechung des Präsidenten der Gemischten Kommission in Minderheitsschulangelegenheiten.
-Der Sprachenkampf in Ostoberschlesien unter besonderer Berücksichtigung der Stellungnahmen des Präsidenten der Gemischten Kommission vom 3.1.1924. 15.12.1926 und 19.8.1929. des Beschlusses des Völkerbundsrates vom 12.3.1927 und des Urteils des Ständigen Internationalen Gerichtshofs vom 26.4.1928
-Die Verdrängung der Deutschen Ostoberschlesiens vom Arbeitsplatz
-Deutschlands Austritt aus dem Völkerbund, der deutsch-polnische Nichtangriffspakt und Polens Kündigung des Minderheitenschutzvertrages.
-Die Verhandlungen über eine Volksgruppenerklärung im Jahre 1937
-Die Bemühungen der Volksgruppenführung um eine Neuordnung der Beziehungen zwischen Volksgruppe und polnischem Staat
-Die deutsch-polnische Minderheitenerklärung vom 5. November 1937 und ihre Auswirkungen auf die Lage der deutschen Volksgruppe in Ostoberschlesien
-Die Lage der deutschen Volksgruppe in Ostoberschlesien im Jahre 1939
-Anmerkungen
-Literaturverzeichnis

Aus der Einführung, Seite 9, 10:

… Mit dieser Entscheidung wurden Polen 3.214 km² = 33% des Abstimmungsgebietes, die 80% des oberschlesischen Industriegebietes, 75% seiner Steinkohlenförderung, über 90% der Eisenerzeugung und fast 82% der Zinkerzeugung beinhalteten, mit einer deutschen Bevölkerung von 892.547 – 42% der Einwohnerzahl Oberschlesiens zugesprochen.

Als Voraussetzung für die Einverleibung Ostoberschlesiens hatte sich Polen zugleich mit der Unterzeichnung des Versailler Friedensvertrages im Minderheitenschutzvertrag vom 28. Juni 1919 verpflichten müssen, die in dem von Deutschland abgetretenen Teil wohnende deutsche Volksgruppe – nunmehr Minderheit gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu behandeln und in keiner Weise zu benachteiligen.

Für Deutschland, dem aufgrund der Teilung Oberschlesiens ebenfalls eine beträchtliche polnische Volksgruppe zugefallen war, bestanden zunächst keinerlei Minderheitenverpflichtungen.

Um jedoch die gleiche Behandlung der Minderheiten auf beiden Seiten zu sichern, wurde durch Botschafterbeschluß vom 20. Oktober 1921 auch Deutschland verpflichtet, mindestens für die Übergangszeit von 15 Jahren die Bestimmungen de Minderheitenschutzvertrages für den endgültig beim Deutschen Reich verbliebenen Teil Oberschlesiens anzunehmen.

Aufgrund dieses Beschlusses wurde zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Polen am 15. Mai 1922 das deutsch-polnische Abkommen über Oberschlesien geschlossen. Dieses Abkommen, seinem Charakter nach eine Spezialisierung und Erweiterung des Minderheitenschutzvertrages vom 28. Juni 1919, war wie dieser Vertrag unter den Schutz des Völkerbundes gestellt und regelte die Minderheitenproblematik im geteilten Oberschlesien in allen Einzelheiten.

Während die Minderheitenfrage in Westoberschlesien bald einer befriedigenden Regelung zugeführt werden konnte, da die deutsche Regierung bemüht war, die Bestimmungen des Genfer Abkommens nicht nur dem Buchstaben. sondern auch dem Geist nach zu erfüllen, sah sich die deutsche Volksgruppe in Ostoberschlesien von Anfang an in einen fortwährenden Kampf mit den polnischen Behörden um ihre vertraglich zugesicherten Rechte verwickelt.

Unter Mißachtung der als Voraussetzung für die Einverleibung Ostoberschlesiens der deutschen Volksgruppe im Minderheitenschutzvertrag vom 28. Juni 1919 und im deutsch-polnischen Abkommen über Oberschlesien vom 15. Mai 1922 zugesicherten Rechte suchten die polnische Regierung und insbesondere der seit 1926 amtierende schlesische Woiwode Graźynski während der Geltungsdauer des unter dem Schutz des Völkerbundes stehenden Genfer Abkommens und auch nach dessen Ersatz durch die bilaterale deutsch-polnische Minderheitenerklärung vom 5. November 1937 bis zum Ausbruch des 2. Weltkrieges die deutsche Volksgruppe in Ostoberschlesien mit allen Mitteln entweder zu verdrängen oder zu assimilieren.

Die vorliegende Studie versucht, das Schicksal der nach Ende des 1. Weltkrieges an Polen gefallenen deutschen Volksgruppe in Ostoberschlesien nachzuzeichnen und aufzuzeigen, daß selbst aufgrund genauester vertraglicher Regelungen ein gedeihliches Zusammenleben zwischen polnischer Mehrheit und deutscher Minderheit trotz deren immer wieder gezeigten loyalen Haltung dem polnischen Staat gegenüber nicht erreicht werden konnte, da Polen auch bis zum Ausbruch des 2. Weltkrieges, der neues unermeßliches Leid für Polen und Deutschland brachte. nicht bereit war, die vertraglich zugesicherten Lebensrechte der deutschen Volksgruppe in Ostoberschlesien entgegen der Ansicht zahlreicher polnischer Autoren ohne Abstriche anzuerkennen.

Frank Keitsch
Ein Auszug aus dem Buch:
Das Schicksal der deutschen Volksgruppe in Ostoberschlesien in den Jahren 1922-1939
Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen-Hösel, Band 1
Laumann-Verlag Dülmen, 277 Seiten (1982)

openlibrary.org/books/OL3276246M/Das_Schicksal_der_deutschen_Volksgruppe_in_Ostoberschlesien_in_den_Jahren_1922-1939

www.youtube.com/watch?v=PCv78upJFcI

Referent: Frank Keitsch (Autor)

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